Mai 15

and the Backbeats sind dieses Jahr in Worms auf dem “Jazz and Joy”.

Freitag 06.07.2012

Beginn 21.00 Uhr / Einlass 19.00 Ur

VVK: 29,80€ / AK: 34,80€

Mehr Info auf www.jazzandjoy.de

Mai 10

… wurde nun per Gesetzt endlich aufgehoben. In Vergangenheit war es unvermeidlich bei einen Umzug den DSl-Vertrag (sofern es im Versorgungsgebiet lag) mitzunehmen. Der Provider hat hier nun automatisch die Vertragslaufzeit auf 24 Monate gesetzt. Dies ist nun nicht mehr möglich!

Aber heute, am 10.05.2012 0:00 Uhr, ist es nun in Kraft getreten:

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl112s0958.pdf%27%5D

Hier ein Auszug:
“§ 46
Anbieterwechsel und Umzug
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.”

Außerdem müssen ab jetzt neben den 24-monatigen Vertragslaufzeiten auch 12-monatige angeboten werden.

Apr 18

 

[EDIT] by Andy

Das Bild ist von Suse  ;)   Sie vergisst aber auch immer “Suse” drunter zu schreiben…

Apr 05

Hier mal ein erster Entwurf und Versuch mit Google Sketchup etwas zu visualisieren. Hier fehlt natürlich jede Menge, aber momentan komm ich einfach nicht dazu. Ich wollte ihn aber mal nicht vorenthalten.

Zum Vergrößern draufklicken!

 

entwurf1
Mrz 29

So – wir sind wieder einen Schritt weiter und haben jede Menge Termine mit Hausbauanbieter ausgemacht.

Vor dem Gespräch haben wir für uns wichtige Fragen notiert, eigene Wünsche und Gedanken zum Haus notiert um diese im Gespräch zu besprechen. Bereits jetzt haben wir erste Entscheidungen festgelegt (z.B. so Sachen wie “offene Dusche”, etc.) und uns im Voraus Gedanken gemacht. Uns ist bewusst, dass die Ideen nicht zwingend sind, denn gute Ideen kommen auf jeden Fall von den Anbietern. Wir werden die Gespräche mal abwarten und eine erstes Angebot anfordern.

Gedanken hierzu:
Sind die Bodenplatte und Erdarbeiten inkl.
Wie viel Erfahrungen des Anbieters im Bereich Hausbau (wie lange am Markt)
Welche Technik wird verbaut (Hersteller)
Flexibilität
Besondere Techniken/Materialien
Aufbau der Wände (Isolation)

Mrz 29

Wir haben uns Gedanken gemacht bezüglich Raumaufteilung und Technik:

Wie viele Räume brauchen/wollen wir
Wo sollen die Räume sein (N/S oder W/O Ausrichtung)
Was macht Sinn übereinander zu planen wegen z.B. Versorgungsleitungen
Wie viel Wohnfläche möchten wir
Welche Heizungsart
Kontrollierte Be- und Endlüftung
KFW-Förderfähig – welche Staffelung
Wie groß sind die einzelnen Räume
Was soll alles in ein zukünftiges Angebot mit aufgenommen werden
etc., etc.

Dann haben wir lange gekritzelt und nun bereits einen Maßstabsgetreuen Plan gezeichnet für EG und ein gekritzeltes OG.
Ebenso haben wir uns auf dem Bauamt bereits bezüglich Bebauungsplan und Bebauungsgrenzen erkundigt.
Somit konnten wir bereits unser „Baufenster“ in den Plan einzeichnen. Einen aktuellen Bebauungsplan gibt es nicht mehr (nicht mehr gültig) und somit richtet sich das entsprechend nach den Umgebungsgebäuden.
Hier haben wir Glück, denn es gibt Bungalows, 2 stöckige Gebäude, Satteldach, Walmdach…

Für alle die einen gültigen Bebauungsplan haben:
Bereits vorher besorgen und prüfen. Somit können die gesetzlichen Einschränkungen bereits bei Planung berücksichtigt werden!

Mrz 29

Vor lauter Unkrautentfernung etc. habe ich ganz vergessen mal ein paar Randdaten bekannt zu geben:
Es sind 602 qm abzüglich Überbau, fast quadratisch ca. 24x25m.

Weitere Dinge die nötig sind und um die man sich bereits kümmern kann:

Auszug Grundbuch (bereits bei Kauf besorgt),
Lagepläne für Wasser, Gas, Strom, Abwasser (es gibt bei jedem Netzbetreiber eine Geo-Auskunft und man erhält auf Nachfrage einen Lageplan für sein Grundstück bzw. angrenzende Boardsteine und Straßen – gebührenfrei).
Auszug aus dem Kataster des jeweiligen Katasteramtes (Gebührpflichtig) mit den Maßen!
Eventuell ist eine genaue Vermessung des Grundstücks nötig – das würde nochmal Kosten produzieren. Bei uns ist es nicht nötig, da es bereits genau erfasst ist/war.
Bebauungsplan besorgen.

Feb 27

Hier unser neustes Familienmitglied:
Henrik

3800g
17.26 Uhr
52cm

Feb 20

Interessante Seite:

http://www.internet-law.de/

Feb 03

… ist viel zu kalt… brrr…

Dran denken: Akkus, Batterien die ihr im Auto liegen habt, sollten bei den Temperaturen aus dem Auto holen…